Rechtsprechung
BVerfG, 12.11.1974 - 1 BvR 505/68 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVG § 44 Abs. 2; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 1
Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses der Kriegerwitwen vom Wiederaufleben des Versorgungsanspruchs n ach Scheidung der neuen Ehe - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- SG Lübeck, 28.02.1968 - S 6 V 270/66
- LSG Schleswig-Holstein, 10.07.1968 - L 2 V 77/68
- BVerfG, 12.11.1974 - 1 BvR 505/68
Papierfundstellen
- BVerfGE 38, 187
- NJW 1975, 1159 (Ls.)
- NJW 1975, 341
- MDR 1975, 380
- DVBl 1975, 255
- DB 1975, 601
Wird zitiert von ... (54) Neu Zitiert selbst (22)
- BVerfG, 21.01.1969 - 2 BvL 11/64
Beamtenwitwe
Auszug aus BVerfG, 12.11.1974 - 1 BvR 505/68
Maßgebend dafür war die Absicht, den Witwen die Eingehung einer neuen Ehe zu erleichtern und die "Onkelehen" zu verringern; in geringerem Maße spielte auch der Gesichtspunkt eine Rolle, daß der Dienstherr während der Dauer der neuen Ehe die Witwe nicht zu versorgen brauche und daher um so leichter die Verpflichtung zu späterer Honorierung des erloschenen Witwengeldes auf sich nehmen könne (vgl. Plog-Wiedow-Beck, Kommentar zum Bundesbeamtengesetz , § 164 RdNr. 20 ; ebenso für § 88 Abs. 3 BRRG BVerfGE 25, 142 (149)).Allerdings werden nach § 44 Abs. 5 BVG auf die wiederauflebende Witwenversorgung Unterhaltsansprüche gegen den geschiedenen Ehemann angerechnet; dies beruht jedoch auf dem Gedanken, daß die Witwe nach Auflösung der neuen Ehe versorgungsrechtlich nicht schlechter, aber auch nicht besser stehen soll als vor der Wiederheirat, sie soll keinen doppelten Unterhalt bekommen (vgl. BVerfGE 25, 142 (149) zu der gleichen Regelung im Beamtenrecht).
Der genannte Zweck der Regelung, die im Sinne des Verfassungsgebotes des Art. 6 Abs. 1 GG dem Schutz der Ehe dient und namentlich auch das Wohl der aus solchen Verbindungen hervorgehenden Kinder im Auge hat, wird vielmehr am wirksamsten erreicht, wenn das in Aussicht gestellte Wiederaufleben des Versorgungsanspruchs der Witwe jede Besorgnis nimmt, eine neue, später etwa scheiternde Ehe könne sich auf die dann wieder in Betracht kommende Versorgung nachteilig auswirken (vgl. BVerwGE 26, 15 (19 f.); siehe auch BVerfGE 25, 142 (149, 152); BVerwGE 11, 350 (352 f.)).
Wie das Bundesverfassungsgericht bereits in der Entscheidung vom 21. Januar 1969 (BVerfGE 25, 142) ausgeführt hat, besteht kein hergebrachter Grundsatz des Beamtenrechts, daß der mit der Wiederheirat erloschene Anspruch einer Beamtenwitwe auf Versorgungsbezüge im Falle der Auflösung der neuen Ehe wieder auflebt; dies ist vielmehr eine Neuerung des Beamtenrechts aus der Zeit nach 1950.
Das Wiederaufleben des Witwengeldes nach Auflösung der neuen Ehe folgt daher nicht aus einem Grundsatz des Beamtenversorgungsrechts, sondern hat allgemeine familienpolitische Gründe: Um der Witwe den Entschluß zur Eingehung einer neuen Ehe zu erleichtern, sollte ihr die Befürchtung genommen werden, daß sie bei einer Beendigung dieser Ehe unversorgt sein würde (BVerfGE 25, 142 (148 f., 152)).
- BVerwG, 25.01.1961 - VI C 3.59
Auszug aus BVerfG, 12.11.1974 - 1 BvR 505/68
Der genannte Zweck der Regelung, die im Sinne des Verfassungsgebotes des Art. 6 Abs. 1 GG dem Schutz der Ehe dient und namentlich auch das Wohl der aus solchen Verbindungen hervorgehenden Kinder im Auge hat, wird vielmehr am wirksamsten erreicht, wenn das in Aussicht gestellte Wiederaufleben des Versorgungsanspruchs der Witwe jede Besorgnis nimmt, eine neue, später etwa scheiternde Ehe könne sich auf die dann wieder in Betracht kommende Versorgung nachteilig auswirken (vgl. BVerwGE 26, 15 (19 f.); siehe auch BVerfGE 25, 142 (149, 152); BVerwGE 11, 350 (352 f.)).Die Rechtsprechung zu den beamtenrechtlichen Vorschriften hat wiederholt zugunsten der Beamtenwitwe eine weite Auslegung der Wiederauflebensvorschriften vertreten mit der einleuchtenden Begründung, daß auf diese Weise der Gesetzeszweck am besten erreicht würde (vgl. BVerwGE 26, 15 (19 f.); siehe auch BVerwGE 11, 350 (352 f.); 31, 197 (201 ff.)).
- BVerwG, 12.01.1967 - II C 96.63
Voraussetzungen des Versorgungsanspruch einer Beamtenwitwe - Besonderheiten bei …
Auszug aus BVerfG, 12.11.1974 - 1 BvR 505/68
Der genannte Zweck der Regelung, die im Sinne des Verfassungsgebotes des Art. 6 Abs. 1 GG dem Schutz der Ehe dient und namentlich auch das Wohl der aus solchen Verbindungen hervorgehenden Kinder im Auge hat, wird vielmehr am wirksamsten erreicht, wenn das in Aussicht gestellte Wiederaufleben des Versorgungsanspruchs der Witwe jede Besorgnis nimmt, eine neue, später etwa scheiternde Ehe könne sich auf die dann wieder in Betracht kommende Versorgung nachteilig auswirken (vgl. BVerwGE 26, 15 (19 f.); siehe auch BVerfGE 25, 142 (149, 152); BVerwGE 11, 350 (352 f.)).Die Rechtsprechung zu den beamtenrechtlichen Vorschriften hat wiederholt zugunsten der Beamtenwitwe eine weite Auslegung der Wiederauflebensvorschriften vertreten mit der einleuchtenden Begründung, daß auf diese Weise der Gesetzeszweck am besten erreicht würde (vgl. BVerwGE 26, 15 (19 f.); siehe auch BVerwGE 11, 350 (352 f.); 31, 197 (201 ff.)).
- BVerfG, 03.12.1969 - 1 BvR 624/56
Kriegsfolgeschäden
Auszug aus BVerfG, 12.11.1974 - 1 BvR 505/68
Es steht hier nicht zur Prüfung, wie weit die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers bei der Regelung von Sozialleistungen im allgemeinen und bei der Kriegsopferversorgung im besonderen reicht (vgl. dazu BVerfGE 17, 210 (216); 26, 16 (31); 27, 253 (283, 291); 29, 51 (56)).Die verfassungsrechtliche Prüfung nach diesem Maßstab hat hier weiter das Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG ) zu berücksichtigen, weil die in Frage stehende Regelung staatliche Leistungen zum Zwecke der sozialen Sicherung bestimmter Personen betrifft und zudem die Versorgung der Kriegshinterbliebenen als ein Teilbereich der Kriegs- und Kriegsfolgelasten speziell durch das Sozialstaatsprinzip geprägt ist (BVerfGE 27, 253 (283, 291); siehe auch BVerfGE 15, 126 (150 ff.); 13, 248 (259)).
- BVerfG, 07.11.1972 - 1 BvL 4/71
Verfassungsmäßigkeit des Schmerzensgeldausschlusses durch § 636 RVO
Auszug aus BVerfG, 12.11.1974 - 1 BvR 505/68
Diese Regelung beruht nicht, wie die Bundesregierung meint, auf Besonderheiten des Ordnungsbereiches des Beamtenrechts oder auf spezifischen systematischen oder sozialgeschichtlichen Zusammenhängen, die eine Übertragung auf andere Ordnungsbereiche ausschließen würden (BVerfGE 11, 283 (293); vgl. auch BVerfGE 9, 338 (349 f.); 21, 329 (349, 353); 34, 118 (130 f.)). - BVerfG, 27.05.1970 - 1 BvL 22/63
Heiratswegfallklausel
Auszug aus BVerfG, 12.11.1974 - 1 BvR 505/68
Selbst wenn der Gesetzgeber weitgehend frei entscheiden kann, ob und in welchem Umfange eine bestimmte Sozialleistung gewährt werden soll, ist er bei der Bestimmung der Leistungsempfänger an den allgemeinen Gleichheitssatz gebunden (BVerfGE 28, 324 (349) m. weit. - BVerfG, 14.11.1962 - 1 BvR 987/58
Staatsbankrott
Auszug aus BVerfG, 12.11.1974 - 1 BvR 505/68
Die verfassungsrechtliche Prüfung nach diesem Maßstab hat hier weiter das Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG ) zu berücksichtigen, weil die in Frage stehende Regelung staatliche Leistungen zum Zwecke der sozialen Sicherung bestimmter Personen betrifft und zudem die Versorgung der Kriegshinterbliebenen als ein Teilbereich der Kriegs- und Kriegsfolgelasten speziell durch das Sozialstaatsprinzip geprägt ist (BVerfGE 27, 253 (283, 291); siehe auch BVerfGE 15, 126 (150 ff.); 13, 248 (259)). - BVerfG, 16.06.1959 - 1 BvR 71/57
Hebammenaltersgrenze
Auszug aus BVerfG, 12.11.1974 - 1 BvR 505/68
Diese Regelung beruht nicht, wie die Bundesregierung meint, auf Besonderheiten des Ordnungsbereiches des Beamtenrechts oder auf spezifischen systematischen oder sozialgeschichtlichen Zusammenhängen, die eine Übertragung auf andere Ordnungsbereiche ausschließen würden (BVerfGE 11, 283 (293); vgl. auch BVerfGE 9, 338 (349 f.); 21, 329 (349, 353); 34, 118 (130 f.)). - BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvL 3/62
Beamtinnenwitwer
Auszug aus BVerfG, 12.11.1974 - 1 BvR 505/68
Diese Regelung beruht nicht, wie die Bundesregierung meint, auf Besonderheiten des Ordnungsbereiches des Beamtenrechts oder auf spezifischen systematischen oder sozialgeschichtlichen Zusammenhängen, die eine Übertragung auf andere Ordnungsbereiche ausschließen würden (BVerfGE 11, 283 (293); vgl. auch BVerfGE 9, 338 (349 f.); 21, 329 (349, 353); 34, 118 (130 f.)). - BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvL 4/69
Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 29 WoGG
Auszug aus BVerfG, 12.11.1974 - 1 BvR 505/68
Nachw.; 27, 220 (227)). - BVerfG, 13.12.1961 - 1 BvR 1137/59
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Gleichbehandlungsgrundsatz im …
- BVerfG, 25.07.1960 - 1 BvL 5/59
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Ofändbarkeit der Angestelltenrente
- BVerfG, 17.06.1953 - 1 BvR 668/52
Armenanwalt
- BVerfG, 28.01.1970 - 1 BvL 8/68
Verfassungswidrigkeit der Versagung der Kostenerstattung nach AO im …
- BVerwG, 20.01.1969 - VI C 46.66
Wiederaufleben des Anspruchs auf Witwengeld nach Scheidung der zweiten Ehe - …
- BSG, 17.12.1969 - 5 RKn 81/67
Subsidarität von Rentenansprüchen - Wiederaufgelebte Witwenrente - …
- BVerfG, 12.02.1964 - 1 BvL 12/62
Wohnungsbauprämie
- BVerfG, 14.05.1969 - 1 BvR 615/67
Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Berufsschadensausgleichs nach dem BVG
- BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvL 2/67
Verfassungsmäßigkeit des § 19 Abs. 8 S. 3 WPflG
- BSG, 15.12.1967 - 5 RKn 32/66
Witwenrentenanspruch - Auflösung der neuen Ehe - Verschulden der Eheauflösung - …
- BSG, 19.12.1968 - 5 RKn 57/67
Witwenrente - Wiederheirat - Auflösung der neuen Ehe - Wiederaufleben der …
- BSG, 30.11.1966 - 4 RJ 581/65
Witwenrente - Wiederheirat der Witwe - Auflösung der Ehe im Ausland - …
- BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvL 4/74
Waisenrente II
Solange nicht feststeht, daß eine Bestimmung innerhalb des eigenen Sachbereichs nicht oder nicht mehr sachgerecht ist, kann sie vom Bundesverfassungsgericht grundsätzlich nicht mit Hilfe des Gleichheitssatzes im Hinblick auf andere Bestimmungen eliminiert werden, die anderen rechtlichen Ordnungsbereichen angehören und in anderen systematischen und sozial-geschichtlichen Zusammenhängen stehen (BVerfGE 11, 283 [293]; vgl. auch BVerfGE 9, 338 [349 f.]; 34, 118 [130 f.]; 38, 187 [203]). - BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 31.92
Waffenrecht - Jagdrecht - Regelvermutung - Jagtschein - Waffenschein - Entziehung …
Anders sind die Verhältnisse dann zu beurteilen, wenn die Regelung nicht auf Besonderheiten des einen oder anderen Ordnungsbereichs, sondern auf allgemeinen sie übergreifenden Erwägungen beruhen (BVerfGE 38, 187 (203)). - BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvL 2/74
Unfallversicherung
Das Ausmaß der Differenzierung, das dem Gesetzgeber erlaubt ist, richtet sich nach der Natur des in Frage stehenden Lebensbereichs und Sachbereichs (vgl. BVerfGE 35, 348 [537]; 42, 176 [186, 188] m.w.N., hier desjenigen der gesetzlichen Unfallversicherung als eines wichtigen Teils des Systems der sozialen Sicherung; dabei ist das aus Art. 20 Abs. 1 GG folgende Sozialstaatsgebot zu berücksichtigen [vgl. BVerfGE 38, 187 [197f]; 39, 316 [327]].
- BVerfG, 08.06.1977 - 1 BvR 265/75
Teilweise Verfassungswidrigkeit des Familienlastenausgleichs hinsichtlich …
Zwar darf auch hier bei der Abgrenzung der Gruppe der Leistungsberechtigten nicht sachwidrig differenziert werden (BVerfGE 28, 324 [349]; 38, 187 [197]). - BVerfG, 19.04.1977 - 1 BvL 17/75
Verfassungsrechtliche Prüfung der Übergangsregelungen bei Wohngeld
Regelungen, die innerhalb eines vergleichbaren Personenkreises einzelne Gruppen bevorzugen oder benachteiligen, müssen für eine an der Gerechtigkeit orientierte Betrachtungsweise den geregelten Lebensverhältnissen entsprechen und durch vernünftige, sachliche Gründe gerechtfertigt sein (vgl BVerfGE 38, 187 (197) mwN; 39, 316 (326f)).Zwar hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt ausgesprochen, daß bei einer verfassungsrechtlichen Prüfung nach Art. 3 Abs. 1 GG das Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG ) zu berücksichtigen sei, wenn die in Frage stehende Regelung staatliche Leistungen zum Zwecke der sozialen Sicherung bestimmter Personen betrifft (vgl BVerfGE 38, 187 (197); 39, 316 (326f)).
- BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 207/92
Nachehelicher Unterhaltsanspruch - Verwirkung - Witwenrente
Dabei ist mit dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) davon auszugehen, daß die Wiederauflebensregelung im Sozialversicherungsrecht mit den entsprechenden Bestimmungen im Beamten- und Kriegsopferversorgungsrecht vergleichbar ist, weil hier das gleiche familienpolitische Problem vom Gesetzgeber übereinstimmend gelöst worden ist (vgl BVerfGE 38, 187, 203 ff, 205). - BSG, 11.12.1987 - 12 RK 22/86
Sozialversicherungspflicht einmal gezahlten Arbeitsentgelts
Im übrigen verletze die unterschiedliche Behandlung der weniger und der höher verdienenden Versicherten das Sozialstaatsprinzip, zumal die Sozialversicherung gerade einen solidarischen Ausgleich zugunsten der sozial Schwächeren bezwecke und das Sozialstaatsprinzip auch im Rahmen von Art. 3 Abs. 1 GG zu berücksichtigen sei (BVerfGE 38, 187, 198; 39, 316, 327). - KG, 30.11.2006 - 8 U 71/06
Prozessvergleich: Änderung der Geschäftsgrundlage eines 1963 vereinbarten …
Eine vertraglich vereinbarte Baubeschränkung ist auf ein dauerhaftes Unterlassen gerichtet (vgl. BGH NJW 1975, 341 für Verpflichtung, eine Bebauung mit bestimmter Traufhöhe zu unterlassen). - BGH, 13.12.1978 - IV ZR 49/77
Einfluss des Bezugs wiederaufgelebter Witwenrente auf die vom geschiedenen …
Die wiederaufgelebte Witwenrente hat nach diesem System der gesetzlichen Regelung keine Unterhaltsersatzfunktion im Bezug auf die Zweitehe (BVerfGE 38, 187, 200).Maßgebend für die Gewährung eines Rechtsanspruchs auf wiederaufgelebte Witwenrente war, der Witwe den Entschluß zur Wiederverheiratung zu erleichtern und damit sogenannten Rentnerkonkubinaten entgegenzuwirken (BT-Drucks. I/2846, S. 26; II/2437, S. 79/80; BSGE 19, 153, 155; 21, 279, 280/281; BVerwGE 26, 15, 19; 31, 197, 208; 42, 40, 44; BVerfGE 25, 142, 149; 38, 187, 204).
Das Wiederaufleben der Witwenrente bezweckt, in diesem Sinne lediglich eine Versorgungslücke zu schließen, sofern die Versorgung aus der Zweitehe hinter dem früheren Versorgungsstatus der Witwe zurückbleibt (BSGE 19, 153, 155; 21, 279, 280/281; 42, 110, 111; BSG NJW 1973, 2223; 1976, 991, 992; BVerfGE 38, 187, 199 ff.).
- BVerfG, 06.05.1975 - 1 BvR 332/72
Verfassungswidrigkeit des § 6 Abs. 2 Nr. 8 RKG
Die verfassungsrechtliche Prüfung nach diesem Maßstab hat im Hinblick auf den Charakter und den Zweck der in Frage stehenden Sozialleistung auch das Sozialstaatsprinzip zu berücksichtigen (BVerfGE 38, 187 (197f.) - Verschuldensklausel - mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 28.04.1978 - 4 C 49.76
Zahlungsanspruch aus dem Gleichheitssatz - Bindung durch eine Handhabung, die ein …
- BSG, 21.07.1977 - GS 1/76
Gewährung einer Abfindung bezgl. eines Rentenanspruchs für eine Witwe bei …
- BVerwG, 16.10.1995 - 1 C 32.94
Waffenrecht: Fehlen der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit bei Verurteilung wegen …
- BAG, 16.04.1997 - 3 AZR 28/96
Wiederaufleben des Anspruchs auf Witwenrente nach Scheidung einer Zweitehe
- BVerwG, 28.06.2022 - 8 CN 3.21
Geschlechtsbezogene diskriminierende Regelung in der Satzung eines …
- BSG, 22.04.1992 - 5 RJ 77/90
Anwendung der Ruhensvorschrift des § 31 Abs. 1 FRG
- BVerwG, 04.09.1995 - 1 C 20.94
Waffenrecht: Verlust der Zuverlässigkeit durch strafgerichtliche Verurteilung …
- BSG, 29.11.1990 - 4a RJ 53/87
Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der vor dem 1.1.1921 geborenen Mütter von …
- BVerwG, 04.09.1995 - 1 C 13.94
Waffenrecht: Verlust der Zuverlässigkeit durch strafgerichtliche Verurteilung …
- BSG, 28.02.1990 - 10 RKg 15/89
Anspruch auf Kindergeld, Verzicht auf Ausbildungsvergütung
- BVerwG, 28.06.2022 - 8 CN 1.21
Gleichheitswidrige Regelung von Rentenanwartschaften in einer Versorgungssatzung
- LSG Sachsen, 26.08.1998 - L 1 KN 40/97
- BSG, 24.06.1998 - B 3 P 1/97 R
Pflegeversicherung - Ermittlung - Hilfebedarf - zwei Kinder - …
- BVerwG, 28.06.2022 - 8 CN 2.21
Gleichheitswidrige Regelung von Rentenanwartschaften in einer Versorgungssatzung; …
- BSG, 10.09.1987 - 12 RK 49/83
Berufsständisches Versorgungswerk - Einbeziehung in die Beitragspflicht - Verstoß …
- BVerwG, 28.06.2022 - 8 CN 4.21
Geschlechtsbezogene diskriminierende Regelung in der Satzung eines …
- BSG, 27.07.1989 - 7 RAr 101/87
Berücksichtigung des Steuerfreibetrags für Schwerbehinderte bei der Bemessung des …
- BSG, 13.03.1990 - 11 RAr 107/89
Sozialstaatsprinzip - Ordentliche Kündigungsfrist - Außerordentliche Kündigung - …
- BGH, 04.06.1986 - IVb ZR 48/85
Subsidiarität der Witwenversorgung - Einfluss einer wiederauflebenden …
- OLG Hamm, 14.12.1983 - 7 Vollz (Ws) 140/83
- BSG, 26.01.1978 - 2 RU 27/77
Verfassungsmäßigkeit - Berufskrankheit - Bezeichnung durch Rechtsverordnung - …
- OVG Sachsen-Anhalt, 20.02.2003 - 1 L 431/02
Spielhalle, Sperrzeit, Spielbank
- BSG, 08.12.1982 - 9a RV 18/82
Gesundheitsschädigungen durch Schädigungsfolgen; Begründung eines …
- LSG Sachsen, 10.06.1998 - L 1 P 1/96
- BSG, 01.02.1983 - 4 RJ 101/81
Berücksichtigung einer Unterhalsvereinbarung - Wiederaufgelebte Witwenrente - …
- BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvR 300/75
Notwendige Verteidigung auch bei einem in Strafhaft befindlichen Beschuldigten
- BSG, 16.03.1979 - 9 RV 51/78
- BSG, 13.06.1989 - 2 RU 49/88
Anpruch auf Erhöhung einer Schwerverletztenrente - Sinn und Zweck der in § 582 …
- BGH, 04.04.1979 - IV ZR 62/78
Minderung des Unterhalts aus der geschiedenen Ehe - Berücksichtigung des …
- LAG Baden-Württemberg, 26.08.1992 - 8 Ta 80/92
Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage; Antragstellung nach Behebung …
- LAG Baden-Württemberg, 04.04.1989 - 8 Ta 4/89
Kündigungsschutzverfahren: Antrag auf nachträgliche Zulassung der Klage - …
- BGH, 06.03.1980 - IX ZR 17/77
Aufleben der Witwenrente nach Auflösung einer dritten oder weiteren Ehe - …
- BSG, 09.05.1979 - 9 RV 20/78
Anspruch auf Naturalrestitution - Verletzung der behördlichen Betreuungspflicht - …
- LSG Saarland, 17.06.2005 - L 8 AL 31/03
Arbeitslosenversicherung - Versicherungspflicht - Rettungssanitäter - Abgrenzung …
- BSG, 13.03.1990 - 11 RAr 129/88
- VGH Bayern, 14.12.1983 - 7 B 82 A.1507
- LAG Berlin, 23.08.1988 - 3 Sa 43/88
Kündigungsschutzklage; Zulässigkeit; Nachträgliche Zulassung; Vollmacht; …
- BSG, 25.06.1985 - 9a RV 22/84
Witwenversorgungsanspruch - Kriegswitwe - Wiederverheiratung - Ehescheidung mit …
- BSG, 30.06.1977 - 9 RV 88/76
Wiederaufgelebte Witwenversorgung - Unrichtigkeit eines Bescheides - Außer …
- OVG Schleswig-Holstein, 25.08.1993 - 5 L 19/92
- LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2005 - L 9 VH 1/97
- BGH, 11.02.1982 - IX ZB 256/81
Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung bei eheähnlich zusammenlebenden …
- BSG, 21.12.1977 - 2 RU 279/74
- BSG, 11.09.1975 - 9 RV 106/74